Kleinunternehmerregelung - was musst du unbedingt beachten?

„Viele Gründer in Deutschland starten mit einem kleinen Unternehmen.“ Dieser Satz zeigt, wie viele Menschen genau da stehen, wo du vielleicht gerade bist: am Anfang eines neuen Abenteuers. Doch spätestens, wenn es ums Finanzamt geht, wird aus Abenteuer schnell Verwirrung. Umsatzsteuer? Buchhaltung? Paragrafen? Genau hier kommt die Kleinunternehmerregelung ins Spiel – eine echte Erleichterung für Gründerinnen und Gründer. Ich zeige dir, worauf es ankommt, was du beachten musst und ob diese Regelung auch für dich der richtige Weg ist. Los geht’s!
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Damit du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst, musst du zwei wichtige Umsatzgrenzen einhalten:
✔️ Bereits selbstständig:
Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschreiten.
Dein Umsatz im aktuellen Kalenderjahr darf 100.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten. Hast du im aktuellen Jahr 100.000 Euro Umsatz gemacht, gilt weiterhin die Kleinunternehmerregelung. Für das nächste Jahr fällt sie allerdings dann weg und du musst Mehrwertsteuer berechnen. Hast du im laufenden Jahr 105.000 Euro Umsatz gemacht, bleiben 100.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit, die 5.000 Euro werden mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet und du musst 19% ans Finanzamt abführen.
✔️ Du gründest:
Dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr darf 25.000 Euro nicht überschreiten. Hast du 30.000 Euro Umsatz gemacht, bleiben 25.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit, 5.000 Euro müssten mit 19% versteuert werden und du musst sie ans Finanzamt abführen. Im nächsten Jahr musst du dann 19% berechnen, da du im Vorjahr die 25.000 Euro überschritten hast.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Warum solltest du die Regelung überhaupt nutzen? Hier sind die größten Pluspunkte:
✔️ Weniger Bürokratie: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, weniger Papierkram – ein klarer Vorteil, gerade wenn du dich erstmal auf dein Business konzentrieren möchtest.
✔️ Konkurrenzfähig bleiben: Deine Preise wirken attraktiver, weil du keine Umsatzsteuer draufschlagen musst. Das kann besonders für Privatkunden ein echter Pluspunkt sein.
✔️ Einfache Buchhaltung: Du sparst dir den Aufwand, die Umsatzsteuer in deinen Einnahmen und Ausgaben zu verrechnen.
Aber Vorsicht: Die Nachteile
Wie immer hat auch diese Medaille zwei Seiten. Hier sind die Punkte, die du bedenken solltest:
✔️ Kein Vorsteuerabzug: Wenn du größere Investitionen planst, kannst du dir die darauf gezahlte Umsatzsteuer nicht zurückholen. Das kann teuer werden.
✔️ Wachstum begrenzt: Die Umsatzgrenzen können schnell zum Hindernis werden, wenn dein Business Fahrt aufnimmt. Planst du ein starkes Wachstum, ist die Regelung oft nur kurzfristig sinnvoll.
✔️ Nicht für jeden geeignet: Wenn du vor allem mit Unternehmen arbeitest, kann es ein Nachteil sein, keine Umsatzsteuer auszuweisen. Viele Firmen bevorzugen Rechnungen mit ausgewiesener Steuer. Außerdem wissen Unternehmen, dass du als Kleinunternehmer nicht mehr als 25.000 Umsatz im Jahr generierst. Das ist nicht immer von Vorteil.
✔️ Dein Mindset: Obwohl 25.000 Euro erstmal viel klingen, ist die Grenze schnell erreicht. Wenn du in der Kleinunternehmerregelung bleiben willst, musst du also aufhören Umsatz zu machen. Das ist für dein Mindset nicht so toll und kann verhindern, dass deine Business wächst.

Die Regelung ist sinnvoll für dich, wenn du:
🔆 gerade erst startest und deinen Umsatz in den ersten Jahren überschaubar hältst.
🔆 die nächsten Jahre lediglich nebenbei selbstständig sein wirst.
🔆 dich auf kleinere Umsätze konzentrierst.
🔆 überwiegend mit Privatkunden arbeitest, für die der Preis entscheidend ist.
Wenn du hingegen größere Investitionen planst oder schnell wachsen möchtest, solltest du die Vor- und Nachteile genau abwägen.
So beantragst du die Kleinunternehmerregelung
Der Antrag ist unkompliziert:
➡️ Beim Finanzamt anmelden: Bei der Anmeldung deines Unternehmens kannst du angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
➡️ Auf deinen Rechnungen beachten: Schreibe deutlich darauf, dass du „nach § 19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit“ bist.
➡️ Bleib unter der Grenze: Überprüfe regelmäßig deinen Umsatz, um die Grenze nicht versehentlich zu überschreiten.

Fazit: So denke ich darüber
Die Kleinunternehmerregelung kann dir den Start in die Selbstständigkeit erleichtern, weil sie dir jede Menge Bürokratie abnimmt. Aber sie ist kein Allheilmittel. Überlege dir, wohin du mit deinem Business willst, und entscheide dann, ob die Regelung zu deinen Plänen passt. Solltest du Investitionen planen, würde ich persönlich die Kleinunternehmerregelung nicht wählen.
Egal, wie du dich entscheidest: Es ist dein Business, deine Regeln – und deine Chance, etwas Großartiges aufzubauen!
Bonus-Tipp: 99 geniale Ideen für eine Selbstständigkeit – gleich herunterladen und inspirieren lassen.
Selbstverständlich mache ich hier weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung. Ich zeige dir Vor- und Nachteile auf, die du abwägen solltest. Wenn du dir unsicher bist, empfehle ich dir einen Steuerberater zu kontaktieren.
Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg und stehe dir bei Fragen gerne zur Seite!
Deine Stefani
Stefani Rauh
Hi, ich bin Stefani und liebe es, wenn Menschen sich selbstständig machen und ihre Zukunft neu gestalten. Genauso, wie sie es schon immer wollten. Genau dabei unterstütze ich sie. Ohne viel Schnick Schnack aber mit Erfahrungen aus 28 Jahren Selbstständigkeit. Du möchtest dich auch gerne selbstständig machen? Dann melde dich gerne für ein kostenfreies Erstgespräch an und lass uns gemeinsam schauen, wie der Weg aussehen könnte. Ich freue mich auf dich ❤️